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Auszug aus den Aufnahme- und Aufenthaltsbestimmungen:

Vorzeitiger Austritt

Ein vorzeitiger Austritt aus dem Fred Sinowatz Haus Eisenstadt, Bundesschüler- und Schülerinnenheim während des laufenden Schuljahres kann nur erfolgen bei:

 

Das entsprechend begründete Ansuchen muss schriftlich einen Monat vor dem beabsichtigten Austritt in der Direktion eingebracht werden. In diesem Fall sind vertragsgemäß Unterbringungs-, Verpflegungs- und Betreuungsleistungen im tatsächlich noch anfallenden Ausmaß zu bezahlen. 

Das Abmeldeformular als PDF

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