BRANDSCHUTZORDNUNG

FRED SINOWATZ HAUS EISENSTADT, BUNDESSCHÜLER- UND SCHÜLERINNENHEIM

 

BRANDSCHUTZORDNUNG 2023 2024 ALS PDF

 

I.            EINLEITUNG

Die folgende Bandschutzordnung gibt wichtige Hinweise

         durch Brände sowie das Verhalten im Brandfall selbst.

II.            VERANTWORTLICHKEIT UND ZUSTÄNDIGKEIT

Für die Brandsicherheit sind der/die Brandschutzbeauftragte und gegebenenfalls sein/ihre Stellvertreter/in zuständig.

BRANDSCHUTZBEAUFTRAGER (BSB):         Wolfgang KRIZSANICH BEd.

STELLVERTRETER            (BSB –STV.):         Mag. Johann ZAKALL

 Die nachstehend angeführten Bestimmungen sind genauestens einzuhalten, wobei das Nichtbefolgen dieser Forderungen unter Umständen auch zivil- und/oder strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann!

III.            ALLGEMEINE BRANDVERHÜTUNGSMASSNAHMEN

 

 IV.            VERHALTEN IM BRANDFALL 

1.      RUHE BEWAHREN 

2.      ALARMIEREN

Wird ein Brand entdeckt, so ist sofort – ohne Rücksicht auf den Umfang des Brandes und ohne den Erfolg eigener Löschversuche abzuwarten, sondern schon bei Rauchentwicklung oder Brandgeruch – die Feuerwehr über Notruf 122 zu informieren.

GIB AN:

 Fred Sinowatz Haus Eisenstadt, Bundesschüler- und Schülerinnenheim Bürgerspitalgasse 3

 

3.      RETTEN UND FLÜCHTEN

4.      LÖSCHEN

5.      EVAKUIERUNGS- ODER RÄUMUNGSALARM 

5.1. Allgemeines

5.2. Beim Evakuierungs- oder Räumungsalarm ist Folgendes zu beachten:

Darstellung des Fluchtweges

6.      ANWEISUNGEN FÜR BESONDERS EINGETEILTE PERSONEN
(LOTSEN: Brandschutzbeauftragter, Heimwart, Lehrer-Erzieher/innen u.a.)

 

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